Arbeiten Sie in einem Büro mit Anderen zusammen. Qualmen diese eine nach der andere? Falls dies der Fall ist, haben Sie Glück beim kündigen.
Nach Angaben des Landessozialgerichts Hessen (L 6 AL 24/05) kann keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, nach einer Kündigung durchgeführt werden.
Donnerstag, 9. August 2007
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