Donnerstag, 9. August 2007

Für Nicht-Raucher

Arbeiten Sie in einem Büro mit Anderen zusammen. Qualmen diese eine nach der andere? Falls dies der Fall ist, haben Sie Glück beim kündigen.

Nach Angaben des Landessozialgerichts Hessen (L 6 AL 24/05) kann keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, nach einer Kündigung durchgeführt werden.

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