Montag, 20. August 2007

Recht auf Notentgelt

Zitiere:"Hat ein Arbeitgeber zu viel Gehalt ausgezahlt, darf er dies später nur teilweise von den laufenden Lohnansprüchen des Angestellten abziehen." (FOCUS)

Dies hab ich heute gefunden. Leider konnte ich es noch in der Tat umsetzten... man hat mir noch nie zu viel gezahlt ;)

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