Mittwoch, 18. Juli 2007

Frischkäse-Affäre

Außerordentliche Kündigung beim Diebstahl geringwertiger Sachen (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 2 Sa 413/04, Urteil v. 18.01.2005)

"Der Diebstahl eines Frischkäse zum Verkaufspreis von 1,99 EUR rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung auch in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitvertrages. Zum Zeitpunkt der Kündigung in 2003 war der Arbeitnehmer, Jahrgang 1941, Ersatzmitglied des Betriebsrates und schwerbehindert mit einem Grad von 50 %."

(Gefunden bei arbeitsrecht.de)

Also Finger vom Frischkäse


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